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в ответ Пух 28.05.05 15:14
В данном случае существенно не прописка, а наличие зоргерехта (права на воспитание).
это - необходимое, но недостаточное условие.
VAH 28.1.5
Erforderlich ist jedoch, dass die Personensorge im Rahmen einer familiären Lebensgemeinschaft ausgeübt wird. Im begründeten Ausnahmefall kann es auch ausreichen, wenn die Personensorge im Rahmen einer Betreuungs- und Beistands gemeinschaft tatsächlich ausgeübt wird.
это - необходимое, но недостаточное условие.
VAH 28.1.5
Erforderlich ist jedoch, dass die Personensorge im Rahmen einer familiären Lebensgemeinschaft ausgeübt wird. Im begründeten Ausnahmefall kann es auch ausreichen, wenn die Personensorge im Rahmen einer Betreuungs- und Beistands gemeinschaft tatsächlich ausgeübt wird.
