русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Einreise und Aufenthalt

Daueraufenthalt EG

12.04.18 21:34
Re: Daueraufenthalt EG
 
Jett2013 посетитель
in Antwort Jett2013 12.04.18 21:17

Вот это, но где это стоит в законе:


Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

  • Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt
    • ab 12 Monaten bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union oder in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland,
    • ab 24 Monaten bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union oder in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland, wenn Sie vorher eine Blaue Karte EU hatten (diese Frist gilt dann auch für Ihre Familienangehörigen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen),
    • ab 6 Jahren außerhalb Deutschlands oder
    • wenn Sie in einem anderen Staat der Europäischen Union eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bekommen
  • Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht
    • bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
    • bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
    • Die Ausländerbehörde oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
    • Mehr Informationen zu der Bescheinigung

In allen anderen Fällen kann eine längere Frist auf Antrag erlaubt werden, wenn

  • der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege eines nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder
  • wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis).
 

Sprung zu