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Daueraufenthalt EG
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in Antwort Jett2013 12.04.18 21:17
Вот это, но где это стоит в законе:
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt
- ab 12 Monaten bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union oder in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland,
- ab 24 Monaten bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union oder in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland, wenn Sie vorher eine Blaue Karte EU hatten (diese Frist gilt dann auch für Ihre Familienangehörigen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen),
- ab 6 Jahren außerhalb Deutschlands oder
- wenn Sie in einem anderen Staat der Europäischen Union eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bekommen
- Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht
- bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
- bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
- Die Ausländerbehörde oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
- Mehr Informationen zu der Bescheinigung
In allen anderen Fällen kann eine längere Frist auf Antrag erlaubt werden, wenn
- der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege eines nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder
- wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis).