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Сделать гражданство Германии сыну

31.01.18 17:56
Re: Сделать гражданство Германии сыну
 
Nichja патриот
Nichja

вот тут они пишут про Geburtsanzeige

http://m.kasachstan.diplo.de/Vertretung/kasachstan/de/04-k...


Мол, типа, если это первый паспорт ребенка, то нужно сделать Geburtsanzeige

Хотя, на самом деле, Geburtsanzeige делать для получения паспорта не обязательно

http://m.kasachstan.diplo.de/Vertretung/kasachstan/de/04-k...

Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Anzeige einer im Ausland erfolgten Geburt eines Deutschen oder zur Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde.

В обшем, документы приносите. Но ВМЕСТО Geburtsbeurkundung говорите, что не нужно. Пусть работают с СОРом казахским.

Документы все те же, что и для Geburtsanzeige mit Reisepass

Что и для Reisepass OHNE Geburtsanzeige.

Geburtsanzeige долго ждать - из Берлина

Но, если вы не в браке и не имеете ОБШЕЙ брачной фамилии, они будут настаивать, что немецкий загс должен "одобрить" фамилию ребенка (см. пункт 9).

Что тоже ерунда. Но, если найдет коса на камень, придется вам делать Geburtsbeurkundung

Erstausstellung eines Reisepasses für Kinder und
Informationen zur Geburtsanzeige

Für eine Geburtsanzeige im Zusammenhang mit einem Passantrag müssen in der Regel

folgende Unterlagen
im Original oder als beglaubigte Kopie (+ jeweils 2 einfache Kopien)

eingereicht werden:
--- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des deutschen Elternteils zum Zeitpunkt
der Geburt des Kindes (z.B. der bei der Geburt des Kindes gültige deutsche
Reisepass)
--- Gültige Ausweispapiere der Eltern
--- Geburtsurkunde des Kindes
--- Geburtsurkunden der Eltern
--- falls die Eltern bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet waren:
Heiratsurkunde
--- falls die Eltern nicht miteinander verheiratet waren: Vaterschaftsanerkennung
sollte eine Vorehe von einem der beiden Elternteile bestanden haben, sind hierüber
Nachweise mitzubringen
ausgefülltes Formular für die Geburtsanzeige (Unterschriften werden erst in der
Auslandsvertretung geleistet)
ausgefülltes Passantragsformular (Unterschriften der Sorgeberechtigten werden erst in
der Auslandsvertretung geleistet)
--- 1 biometrisches Passfoto des Kindes

--- Gebühren (s. Hinweise unter Punkt 7)

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
1. Die kasachstanischen Originalurkunden müssen mit einer Apostille versehen sein. Bitte
fertigen Sie auch Kopien von den Apostillen.
2. Sie müssen offizielle Übersetzungen der nicht-deutschsprachigen Urkunden vorlegen.
Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, klären Sie bitte vorab mit dem dann
zuständigen Standesamt an Ihrem Wohnort, ob Übersetzungen eines Übersetzers aus
Kasachstan dort akzeptiert werden. Bitte fertigen Sie auch Kopien von den Übersetzungen!
3. Von Reisepässen und Ausweisen müssen nur die Seite mit den Angaben zur Person
kopiert werden. Übersetzungen oder Apostillen sind nicht erforderlich.
4. Bitte bringen Sie die Unterlagen vollständig mit (inkl. Apostillen, Übersetzungen und
Kopien), um zu vermeiden, dass der Antrag nicht entgegen genommen werden kann und Sie
mit dem Kind ggf. ein zweites Mal in die Vertretung kommen müssen.
5. Deutsche Elternteile müssen eine ausländische Ehescheidung zuvor in einem besonderen
Verfahren in Deutschland anerkennen lassen.
6. Die Passgebühren sind in Euro festgelegt und müssen zum amtlichen Kurs der Vertretung
in Tenge (bar oder Kreditkarte) entrichtet werden.
Biometrischer Reisepass: 50,50 Euro
Kinderreisepass: 26,00 Euro
Die genaue Höhe der Gebühren für die Geburtsanzeige ist abhängig vom im Einzelfall
zuständigen Standesamt und von der individuellen Fallkonstellation. Im Fall der Zuständigkeit
des Standesamt I in Berlin ist von Gebühren zwischen 60,- und 100,- Euro zuzüglich
Gebühren für Urkunden und Gebühren der Auslandsvertretung (20,- bis 35,- Euro)
auszugehen.
Bei Antragstellung müssen die Gebühren der Auslandsvertretung und die Passgebühren
bezahlt werden. Die Gebühren des deutschen Standesamts werden zu einem späteren
Zeitpunkt vom Standesamt angefordert.
7. Eltern, die gemeinsame Sorge haben, sollten bei der Geburtsanzeige und dem Passantrag
gemeinsam vorsprechen. Für den Passantrag kann ggf. auch eine beglaubigte
Einverständniserklärung des nicht-anwesenden Elternteils vorgelegt werden, wenn z.B. ein
Elternteil in Deutschland ist und eine gemeinsame Vorsprache daher nicht erfolgen kann.
Kinder ab 14 Jahren müssen die Geburtsanzeige/Namenserklärung ebenfalls unterschreiben.
8. Wenn für das Kind ein Reisepass statt eines Kinderpasses beantragt werden soll, müssen
ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke abgegeben werden. Ab dem 10. Lebensjahr ist es
außerdem zwingend erforderlich, dass das Kind seine Unterschrift für den Pass abgibt.
Jüngere Kinder können, müssen aber nicht unterschreiben.
Das Kind muss in jedem Fall bei der Passbeantragung in der Auslandsvertretung anwesend
sein.
9. Die Passausstellung erfolgt erst dann, wenn die Namensbestätigung des deutschen
Standesamts vorliegt.

Stand 03/2016
 

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