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Воссоединение семьи с тещей​

13.01.18 12:06
Re: Воссоединение семьи с тещей​
 
Nichja патриот
Nichja
in Antwort igor0021 13.01.18 09:28

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Sehr geehrte Damen und Herren,


Sie behaupten, dass die Familienangehörige, die als ukrainische Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet eingereist sind, vom Freizügigkeitsgesetz nicht erfaßt werden.

Dieser Behauptung hat das Europäische Gerichtshof schon am 25.07.2002 widersprochen.

Das Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Juli 2002, Rs. C‑459/99 – MRAX festgestellt, dass sogar illegale Einreise oder abgelaufenes Visum kein Grund für die Verweigerung der Ausstellung einer Aufenthaltskarte darstellen.


Meine Schwiegermutter ist legal nach Deutschland eingereist, sie stellt keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit dar. Deswegen haben Sie kein Recht ihr gegenüber die Maßnahmen zur Entfernung aus dem Hoheitsgebiet zu ergreifen.


In dem §2 des Freizügigkeitsgesetzes geht es nur um das Visum für Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten und die Visumfreiheit erlaubt ukrainischen Staatsangehörigen eine visumfreie Einreise in das Hoheitsgebiet. Es ist daher völlig gesetzeskonform, dass meine Schwiegermutter nach der visumfreien Einreise eine Aufenthaltskarte beantragt.


Sie haben dabei festzustellen, ob bei meiner Schwiegermutter das Recht nach § 2 Abs.1 besteht und abängig davon entweder eine Aufenthalskarte zu erstellen oder die Ausstellung zu versagen.

Diese Entscheidungen bedürfen der Schriftform.

Ich bitte Sie deswegen über die Ausstellung einer Aufenthaltskarte für meine Schwiegemutter zu entscheiden.


Mit freundlichen Grüßen,

 

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