Получение BK если есть NE в Мюнхене + временной вопрос
Где именно?
Я нашел это в файле
http://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/suk/lebeninbayern/ba...
с "Ausländer- und Asylrecht;
Verwaltungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums des Innern,
für Bau und Verkehr zum Ausländerrecht (BayVVAuslR)
in der Fassung vom 03.03.2014"
Там в конце есть Anlage C.19.2 (начало на 283-ей странице файла):
c "Hinweise des Bundesministeriums des Innern zu wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie (vom 1. Juni 2012, BGBl. I S. 1224) "
Внизу на 292-ой странице файла (10-ой странице этого Anlage) начинается такой вот параграф:
"Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum DaueraufenthaltEG vorliegen, kann anstelle der Niederlassungserlaubnis die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erteilt werden. Der gleichzeitige Besitz einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist insbesondere auch die Erfüllung der fünfjährigen Aufenthaltszeit. Im Gegensatz zur nationalen Niederlassungserlaubnis ist bei der Anrechnung von Aufenthaltszeiten zu beachten, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG mit dem speziellen Hinweis „Ehem. Inh. der Blauen Karte EU“ nach § 59 Absatz 3 Satz 3 AufenthV nur in den Fällen erteilt werden kann, in denen der Antragsteller über einen anrechnungsfähigen Aufenthaltszeitraum von fünf Jahren als Inhaber einer Blauen Karte EU verfügt. Ist der Antragsteller zwar im Besitz der Blauen Karte EU und wären zur Erfüllung des Fünf-Jahres-Zeitraumes Voraufenthaltszeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis anzurechnen, darf der spezielle Zusatz nach § 59 Absatz 3 Satz 3 AufenthV nicht in die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG aufgenommen werden".
Ок, но тогда хотя бы с сохранением NE...
Да, конечно.