проблема с Ausländerbehörde
правомерно согласно этого закона - быть зарегистрироанными в германии в течении 5 лет. Предпослыки проверяются перед въездом или через 3 месяца после.
§ 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
(1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(2) Unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:
- 1.Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen
§ 4a Daueraufenthaltsrecht
(1) Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht).
§ 5 Aufenthaltskarten, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht
(2) Die zuständige Ausländerbehörde kann verlangen, dass die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 drei Monate nach der Einreise glaubhaft gemacht werden. Für die Glaubhaftmachung erforderliche Angaben und Nachweise können von der zuständigen Meldebehörde bei der meldebehördlichen Anmeldung entgegengenommen werden. Diese leitet die Angaben und Nachweise an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung oder Nutzung durch die Meldebehörde erfolgt nicht.
§ 5a Vorlage von Dokumenten
(1) Die zuständige Behörde darf in den Fällen des § 5 Absatz 2 von einem Unionsbürger den gültigen Personalausweis oder Reisepass und im Fall des
- 1.
- § 2 Abs. 2 Nr. 1 eine Einstellungsbestätigung oder eine Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers,
- в 5а сказанно что документы 3 месяца после въезда могут требовать. Может конечно я не вижу просто не негде не сказанно что я долже приносить за эти годы вс что происходило со мной, зато в 4а сказанно что независимо от предпослылок 2(2) если 5 лет зарегистрирован (прожил) то есть право на ПМЖ даже без решения ведомства.
- Da der Gesetzgeber angeordnet hat, dass die Daueraufenthaltskarte bei Verlust der Daueraufenthaltsrechts nicht mehr widerrufen, sondern nur noch eingezogen wird (§ 5 Abs. 6 i. V. mit § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU in der seit 29. Januar 2013 geltenden Fassung) könnte im Terminologiewechsel zugleich eine Änderung des Rechtscharakters zu erblicken sein (kein Verwaltungsakt mehr, sondern nur noch Ausweis).
- Recht haben - Recht bekommen знаю