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Krankenversicherung

03.07.17 12:25
Re: Krankenversicherung
 
  ejik_v_tumane завсегдатай
Гугл выдал еще один уни:

на сайте моего уни написано:


Sonderfall EU-Bürgerinnen und -Bürger

Für Auslandsaufenthalte von Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt folgendes:

  • Kürzere Aufenthalte (unter 6 Monate):

Wenn Sie in Ihrem Heimatstaat freiwillig versichert oder pflichtversichert sind, können Sie in Deutschland Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Die Behandlungskosten müssen vor Ort bezahlt werden, die Rechnungsbelege können dann bei der Krankenkasse im Heimatland eingereicht werden. Die Kosten werden in der Höhe übernommen, wie sie bei einer inländischen Behandlung entstanden wären; eventuelle Mehrkosten muss die Patientin oder der Patient selber tragen.

Bei Inanspruchnahme von Krankenhausleitungen ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse im Heimatland erforderlich.

  • Längerfristige Aufenthalte (mehr als 6 Monate):

Falls Sie im Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, stellt Ihnen die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck E 106 aus. Mit diesem Vordruck können Sie sich und Ihre Familienangehörigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden. Über die deutsche Krankenkasse erhalten Sie dann alle Leistungen, wie sie einem deutschen Krankenkassenmitglied zustehen. Die deutsche Krankenkasse stellt die Kosten anschließend Ihrer heimischen Krankenkasse in Rechnung.

 

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