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высылают назад в Россию

24.06.17 16:54
Re: SOS!!!!!!!???????????
 
bradipina знакомое лицо
в ответ Nichja 24.06.17 16:36

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECK...

Die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 2 S. 6 iVm § 9 Abs. 2 S. 3 AufenthG dient nicht dazu, bei Personen im Rentenalter, deren Aufenthaltszeit im Bundesgebiet für den Erwerb ausreichender Rentenansprüche zu kurz war oder die in dieser Zeit aus anderen Gründen solche nicht im ausreichenden Maße erworben haben, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhaltes abzusehen. (redaktioneller Leitsatz)

Bei Personen im Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht durch Renteneinkünfte sichern können, ist die Darlegung erforderlich, dass der Erwerb von Rentenanwartschaften in der Vergangenheit bereits wegen einer unter die Ausnahmeregelung fallenden Krankheit oder Behinderung nicht möglich war. (redaktioneller Leitsatz)

Zum Nachweis der tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 2 S. 6 iVm § 9 Abs. 2 S. 3 AufenthG ist eine fachärztliche Aussage darüber erforderlich, ob und in welchem Umfang der die Niederlassungserlaubnis begehrende Ausländer noch arbeitsfähig ist und eine Vergleichsberechnung des theoretisch durch Erwerbstätigkeit zu erzielenden Einkommens und der dem Ausländer zustehenden öffentlichen Leistungen. (redaktioneller Leitsatz)


может, у вашей знакомой все же уже НЕ - или за 20 лет все-таки больше пунктов набралось, чем у ТС за 6 (тем более, в последние годы АЛГ2 не платит в пенсионный фонд)

по закону если - тут без шансоv

 

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