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высылают назад в Россию

24.06.17 16:48
Re: SOS!!!!!!!???????????
 
bradipina знакомое лицо
in Antwort Nichja 24.06.17 16:36

пожалуйста

https://openjur.de/u/302123.html


1. Wegen allein altersbedingtem Unvermögen, den Lebensunterhalt zu sichern, kann nicht von dem gesetzlichen Erfordernis des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AufenthG für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis abgesehen werden.

2. Eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 2 S. 6 i.V. mit S. 3 AufenthG auf ein altersbedingtes Unvermögen der Lebensunterhaltssicherung kommt nicht in Betracht.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

 

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