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bradipina знакомое лицо
в ответ Nichja 24.06.17 14:52
Ein Regelfall liegt nämlich grundsätzlich dann nicht vor, wenn der Rentenanspruch die ausreichende Sicherung des Lebensunterhalts nicht gewährleistet (Hailbronner, a. a. O.). Dies ist hier der Fall. Der Kläger erhält nur eine sehr geringfügige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.