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Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde

24.06.17 08:51
Re: Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde
 
dieter72 патриот
в ответ SamuelSt 23.06.17 20:24
Die zu Beginn des Verfahrens zu zahlende Verfahrensgebühr beläuft sich in Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht auf das 3-fache der Grundgebühr.
Berechnungsbeispiele:
Für eine beim Verwaltungsgericht erhobene Klage, für die ein Streitwert von 5 000 Euro festgesetzt wurde, ist eine Verfahrensgebühr von 3 x 146 Euro = 438 Euro zu zahlen
 

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