Вход на сайт
Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde
5993 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
dieter72 патриот
в ответ SamuelSt 23.06.17 20:24
Die zu Beginn des Verfahrens zu zahlende Verfahrensgebühr beläuft sich in Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht auf das 3-fache der Grundgebühr.
Berechnungsbeispiele:
Für eine beim Verwaltungsgericht erhobene Klage, für die ein Streitwert von 5 000 Euro festgesetzt wurde, ist eine Verfahrensgebühr von 3 x 146 Euro = 438 Euro zu zahlen