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Нужно ли получать aufenthaltstitel при румынском паспорте

15.01.17 20:30
Re: Нужно ли получать aufenthaltstitel при румынском паспорте
 
nb21 прохожий
в ответ nb21 15.01.17 20:03

Вообщем прочитал, судя из этого абзаца действительно ничего не нужно

Zu § 5 – Aufenthaltskarten, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht
5.0
Allgemeines
Für keine Gruppe von Unionsbürgern (Erwerbstätige und Nichterwerbstätige) ist ein Aufenthaltstitel erforderlich (§ 2 Absatz 4 Satz 1). Das Freizügigkeitsrecht entsteht bereits originär aufgrund von Unionsrecht. Daher ist bei Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen grundsätzlich vom Bestehen der Voraussetzungen für die Ausübung des Freizügigkeitsrechts auszugehen. Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen wird – wenn sie die erforderlichen Angaben gemacht haben – von Amts wegen eine Aufenthaltskarte ausgestellt (vgl. Nummer 5.1). Sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts nach § 4a erfüllt, wird dem betroffenen Unionsbürger auf Antrag das Daueraufenthaltsrecht bescheinigt. Einem drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, der ein Daueraufenthaltsrecht erworben hat, wird auf Antrag eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt (vgl. Nummer 5.5).
 

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