NE после BK
Я бы написал так:
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Sehr geehrter.....,
am 07.11.2016 stellte ich bei einer persönlichen Vorsprache bei Ihnen einen Antrag auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach §19a Abs. 6 AufentG. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob und ggf. welche zusätzlichen Unterlagen ich zum vereinbarten Termin am 28.11.2016 mitbringen muss. Ich weise Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach §19a Abs. 6 AufenthG nur die Zeiten der Beschäftigung relevant sind, die den Anforderungen des §19a Abs. 1 AufenthG entspricht, unabhängig davon, ob diese über den gesamten Zeitraum mit einer Blauen Karte EU oder einem anderen Aufenthaltstitel ausgeübt wurde. Eine solche Beschäftigung übe ich nachweislich seit dem 01.01.2015 ununterbrochen aus.
Sollte über meinen Antrag vom 07.11.2016 bereits entschieden worden sein, bitte ich Sie, diese Entscheidung mit den Informationen gemäß §37 Abs. 6 VwVfG zu versehen und mir auf schriftlichem Wege per Post an meine Wohnanschrift gemäß §69 Abs. 2 Satz 1 VwVfG zuzustellen. Falls das noch nicht geschehen ist, bitte ich Sie über meinen Antrag vom 07.11.2016 unverzüglich, spätenstes jedoch zum 06.01.2017 endgültig zu entscheiden sowie die Entscheidung wie oben beschrieben mir zuzustellen. Anderenfalls werde ich die mir nach §75 VwGO zustehenden Rechte in Anspruch nehmen und eine Untätigkeitsklage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
Außerdem beantrage ich hiermit die Aufhebung der Arbeitgeberbindung meiner Blauen Karte EU gemäß §9 Abs. 1 Nr. 2 BeschV.
Mit freundlichen Grüßen
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