NE после BK
пришло по емэйлу:
Sehr geehrte Frau ---------------,
Ihren Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 19a Abs. 6 AufenthG kann leider nicht entsprochen werden,
da Sie die Wartezeit von 21 Monaten noch nicht erfüllt haben.
Gemäß den Erläuterungen zu § 19a Abs. 6 AufenthG werden auf die 21 Monate hochqualifizierter Beschäftigung, Zeiten des Besitzes einer Blauen Karte EU angerechnet.
Darüber hinaus werden auch Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG und nach § 20 AufenthG (Forscher) angerechnet.
Am 16.04.2014 wurde Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 4 AufenthG zur Suche eines Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erteilt.
Dabei wurden Sie belehrt, dass für eine spätere Erteilung der
Niederlassungserlaubnis nur die Zeit ab Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung in vollem Umfang angerechnet werden.
Diese Belehrung haben Sie nachweislich am 16.04.2014 bei unserer Behörde unterschrieben.
Erstmals wurde Ihnen am 20.08.2015 eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18 Abs. 4 AufenthG erteilt. Somit ist die 21 Monate Wartezeit erst am 20.05.2017 erfüllt.
Sie können zum gegebenen Zeitpunkt (ab 20.05.2017) einen erneuten Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen.
Mit freundlichem Gruß
i. A
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Как разъяснять им, что хочу писменного ответа и чем угрожать, если не захотят его давать?