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Niederlassungerlaubnis
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Ozet2015 свой человек
в ответ СУПЕРЕВА 31.10.16 19:38
Niederlassungserlaubnis
- Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
- Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 12 Monaten
nach der Ausreise aus Deutschland
- wenn der Ausländer das 60. Lebensjahr vollendet hat
- und sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
- Dasselbe gilt dann auch für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten mit einer Niederlassungserlaubnis, wenn dieser auch mindestens 60 Jahre alt ist.
-
Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem
längeren Aufenthalt im Ausland nicht
- bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
- bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
- Die Ausländerbehörde oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
- Mehr Informationen zu der Bescheinigung
-
In allen anderen Fällen kann eine längere
Frist auf Antrag erlaubt werden, wenn
- der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege eines nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder
- wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis).