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Работа в Швейцарии с DA-EU
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in Antwort Petrovich 08.09.16 22:24, Zuletzt geändert 09.09.16 00:09 (chern_es)
Почему это потеряет?
И при чем здесь названные абзацы Abs.6, 7 параграфа 51 AufenthG?
Смотрим этот же параграф дальше, абзац 9:
(9) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU erlischt nur, wenn
1. | ihre Erteilung wegen Täuschung, Drohung oder Bestechung zurückgenommen wird, | |
2. | der Ausländer ausgewiesen oder ihm eine Abschiebungsanordnung nach § 58a bekannt gegeben wird, | |
3. | sich der Ausländer für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb des Gebiets aufhält, in dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben werden kann; der Zeitraum beträgt 24 aufeinanderfolgende Monate bei einem Ausländer, der zuvor im Besitz einer Blauen Karte EU war, und bei seinen Familienangehörigen, die zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30, 32, 33 oder 36 waren, | |
4. | sich der Ausländer für einen Zeitraum von sechs Jahren außerhalb des Bundesgebiets aufhält oder | |
5. | der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwirbt. |
Auf die in Satz 1 Nr. 3 und 4 genannten Fälle sind die Absätze 2 bis 4 entsprechend anzuwenden.
По-моему, в течение 6 лет автору топика можно спокойно в Швейцарии с этим ВНЖ работать. Где подвох?