60 Rentenbeiträge в Берлине ??? Niederlassungerlaubniss
https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berli...
Скачайте тут Verfahrenshinweise берлинской АБХ.
К указанному выше параграфу стр. 71 пояснения:
Für die Berechnung der 60 Pflichtbeiträge im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 werden Zeiten anerkannt, in denen die
Beiträge auf Grund der - ggf. auch geringfügigen versicherungsfreien - Erwerbstätigkeit des Betroffenen bzw. von ihm selbst
geleistet wurden oder in denen entsprechende Leistungen während Ausfallzeiten aufgrund von häuslicher Pflege oder
Kinderbetreuung im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, letzter Halbsatz erbracht wurden. Auch alle anderen Zeiten die durch
den Hinweis „Pflichtbeiträge“ in der letzten Spalte des Versicherungsverlaufs ausgewiesen sind, sind im Sinne einer
vereinfachten Prüfung anzurechnen.
Nicht zu berücksichtigen sind allerdings Zeiten des Bezuges von ALG I oder II (Abk.: „AFG“ in der ersten Spalte).