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"Я не намерен(-а) оставаться ..."
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в ответ pchelka2015 12.01.16 17:44
Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland besteht die Fahrberechtigung noch sechs Monate. Danach wird Ihr Führerschein nicht mehr anerkannt. Für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.
Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland