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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland

10.12.15 09:56
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
 
olgalux знакомое лицо
olgalux
Скажите пожалуйста имеет ли право моя дочка получить немецкое гражданство по рождению если на момент её рождения мы жили в Германии уже 10 лет и Aufenthaltserlaubnis у мамы был уже 3 года
вот что написано на их сайте
В ответ на:
Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit mit der rechtsgültigen Vaterschaftsanerkennung.
Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
• seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
• und im Besitz eines der folgenden ausländerrechtlichen Aufenthaltsrechte ist:
- Freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger
- EU-Bürgern gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates (Island, Liechten-stein und Norwegen)
- Staatsangehöriger der Schweiz und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21.06.1999
- Aufenthaltserlaubnis-EU - Niederlassungserlaubnis
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in diesen Fällen vom Standesamt bei der Beurkundung der Geburt festgestellt. Ein Antrag muss hierzu nicht gestellt werden. Die Eltern werden vom Standesamt über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Geburt informiert.

непонятно, надо чтоб все 8 лет у меня был Aufenthaltserlaubnis или только на момент рождения?
 

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