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Blaue Karte и инженеры
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in Antwort Lioness 27.08.15 10:18
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Die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin“ ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, das Führen der Berufsbezeichnung ist durch staatliche Vorschriften der Bundesländer an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden. Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur/-Beratende Ingenieurin“ ist in Deutschland z.B. Voraussetzung für eine Tätigkeit als Prüfingenieur/-ingenieurin oder anerkannte/-r Sachverständige/-r. Um diese Berufsbezeichnung führen zu können, müssen nach dem Ingenieurabschluss zusätzlich drei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen sowie bestimmte Fortbildungen absolviert werden.
Die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin“ ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, das Führen der Berufsbezeichnung ist durch staatliche Vorschriften der Bundesländer an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden. Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur/-Beratende Ingenieurin“ ist in Deutschland z.B. Voraussetzung für eine Tätigkeit als Prüfingenieur/-ingenieurin oder anerkannte/-r Sachverständige/-r. Um diese Berufsbezeichnung führen zu können, müssen nach dem Ingenieurabschluss zusätzlich drei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen sowie bestimmte Fortbildungen absolviert werden.
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