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Получение гражданства ребенку ПП 8 параграф

13.08.15 08:59
Re: Получение гражданства ребенку ПП 8 параграф
 
Nichja коренной житель
Nichja
как минимум три года ребенок должен в Германии прожить
В ответ на:

Minderjährige Kinder
Ein minderjähriges Kind, das bei der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll nur dann selbstständig eingebürgert werden, wenn es im Inland mit eine deutschen Staatsangehörigen, der für das Kind sorgeberechtigt ist, in einer familiären Gemeinschaft lebt.
Abweichend von Nummer 8.1.2.1 genügt es, wenn sich das Kind ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen kann und seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet ist. Abweichend von Nummer 8.1.2.2 soll sich das einzubürgernde Kind vor der Einbürgerung seit mindestens drei Jahren im Inland aufhalten.
Bei einem Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genügt es in diesem Fall, wenn es unmittelbar vor der Einbürgerung sein halbes Leben im Inland verbracht hat.

 

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