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Просим совет- не выдают FB супругу гражданина ЕС
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in Antwort Nichja 12.08.15 22:50
ну и это для бератора
В ответ на:
Die drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers erhalten von Amts wegen eine Aufenthaltskarte auf einem bundeseinheitlich vorgegebenen Vordruck (§ 58 Satz 1 Nummer 13 i. V. m. Anlage D15 zur AufenthV).
Die Aufenthaltskarte ist deklaratorisch, d. h. das Freizügigkeitsrecht entsteht originär durch das Gemeinschaftsrecht und nicht durch die Ausstellung einer Aufenthaltskarte.
5.2.2
Die Aufenthaltskarte wird i. d. R. mit einem Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ausgestellt, es sei denn, aus dem Aufenthaltsrecht des Unionsbürgers, von dem sich das Recht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen ableitet, ergibt sich ein kürzerer Zeitraum.
Die Ausstellung der Aufenthaltskarte erfolgt unabhängig davon, ob der Familienangehörige mit einem nach § 2 Absatz 4 Satz 2 ausgestellten Visum eingereist ist.
Die drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers erhalten von Amts wegen eine Aufenthaltskarte auf einem bundeseinheitlich vorgegebenen Vordruck (§ 58 Satz 1 Nummer 13 i. V. m. Anlage D15 zur AufenthV).
Die Aufenthaltskarte ist deklaratorisch, d. h. das Freizügigkeitsrecht entsteht originär durch das Gemeinschaftsrecht und nicht durch die Ausstellung einer Aufenthaltskarte.
5.2.2
Die Aufenthaltskarte wird i. d. R. mit einem Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ausgestellt, es sei denn, aus dem Aufenthaltsrecht des Unionsbürgers, von dem sich das Recht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen ableitet, ergibt sich ein kürzerer Zeitraum.
Die Ausstellung der Aufenthaltskarte erfolgt unabhängig davon, ob der Familienangehörige mit einem nach § 2 Absatz 4 Satz 2 ausgestellten Visum eingereist ist.