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in Antwort andrei1960 09.08.15 21:54
Законы вроде подходящие
"Ein EU-Bürger kann nach Polen auf Grund eines gültigen Reisedokumentes oder eines anderen Dokumentes, das seine Identität und Staatsbürgerschaft nachweist, einreisen.
Ein Angehöriger eines EU-Bürgers, der selbst kein EU-Bürger ist, kann nach Polen auf Grund eines gültigen Reisedokumentes und eines Visums, sofern es benötigt wird, einreisen. Der Visumantrag wird beim Konsul bzw. dem Kommandanten einer Grenzschutzdienststelle gestellt.
Angehörige eines EU-Bürgers sind:
- Ehepartner,
- Direkter Abkömmling eines EU-Bürgers oder seines Ehepartners (Kind), der im Alter von bis zu 21 Jahren ist bzw. für
dessen Unterhalt ein EU-Bürger oder sein Ehepartner aufkommt,
- Direkter Verwandter eines EU-Bürgers oder seines Ehepartners in aufsteigender Linie (Vater, Mutter), für dessen
Unterhalt ein EU-Bürger oder sein Ehepartner aufkommt.
ACHTUNG!
Wenn der Aufenthalt in Polen länger als 3 Monate dauern soll, ist der EU-Bürger verpflichtet, seinen Aufenthalt registrieren zu lassen, und ein Familienangehöriger eines EU-Bürgers, der selbst kein EU-Bürger ist, ist in diesem Falle verpflichtet, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige des EU-Bürgers zu erlangen."
Буду благодарна , если кто контакты подскажет или схему.Латвия не подходит, польша в двух часах езды, так я могу в Германии и дальше работать, и в Польшу часто наезжать.
"Ein EU-Bürger kann nach Polen auf Grund eines gültigen Reisedokumentes oder eines anderen Dokumentes, das seine Identität und Staatsbürgerschaft nachweist, einreisen.
Ein Angehöriger eines EU-Bürgers, der selbst kein EU-Bürger ist, kann nach Polen auf Grund eines gültigen Reisedokumentes und eines Visums, sofern es benötigt wird, einreisen. Der Visumantrag wird beim Konsul bzw. dem Kommandanten einer Grenzschutzdienststelle gestellt.
Angehörige eines EU-Bürgers sind:
- Ehepartner,
- Direkter Abkömmling eines EU-Bürgers oder seines Ehepartners (Kind), der im Alter von bis zu 21 Jahren ist bzw. für
dessen Unterhalt ein EU-Bürger oder sein Ehepartner aufkommt,
- Direkter Verwandter eines EU-Bürgers oder seines Ehepartners in aufsteigender Linie (Vater, Mutter), für dessen
Unterhalt ein EU-Bürger oder sein Ehepartner aufkommt.
ACHTUNG!
Wenn der Aufenthalt in Polen länger als 3 Monate dauern soll, ist der EU-Bürger verpflichtet, seinen Aufenthalt registrieren zu lassen, und ein Familienangehöriger eines EU-Bürgers, der selbst kein EU-Bürger ist, ist in diesem Falle verpflichtet, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige des EU-Bürgers zu erlangen."
Буду благодарна , если кто контакты подскажет или схему.Латвия не подходит, польша в двух часах езды, так я могу в Германии и дальше работать, и в Польшу часто наезжать.
Признаю свои ошибки...гениальными.