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Остаться в Германии гр Украины приехавшей по гостевой визе
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в ответ Mayada 26.07.15 11:03
Как-то странно Вы рассказываете. На википедии все совсем по-другому написано, что до положительного решения расходы по предоставлению убежища несут те, кто предоставил VE.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserklärung_(Ausländerrecht)
На diplo.de примерно то же самое написано:
http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/02-mosk/1-visa/7-einlader/0-einlader.html
http://vv.potsdam.de/vv/Merkblatt_Verpflichtungserklaerung_v_Bund_in_Deutsch.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserklärung_(Ausländerrecht)
В ответ на:
Im Hinblick auf lange, teilweise mehrjährige Asylverfahren können sich hier für die oftmals zwingende Unterbringung in Asylunterkünften, Lebensunterhalt und Krankenbehandlungskosten hohe Beträge ergeben (mittlere fünfstellige Beträge pro Person sind die Regel). Die Wirkung der Verpflichtungserklärung endet in diesen Fällen frühestens mit positivem Abschluss des Asylverfahrens.
Im Hinblick auf lange, teilweise mehrjährige Asylverfahren können sich hier für die oftmals zwingende Unterbringung in Asylunterkünften, Lebensunterhalt und Krankenbehandlungskosten hohe Beträge ergeben (mittlere fünfstellige Beträge pro Person sind die Regel). Die Wirkung der Verpflichtungserklärung endet in diesen Fällen frühestens mit positivem Abschluss des Asylverfahrens.
На diplo.de примерно то же самое написано:
http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/02-mosk/1-visa/7-einlader/0-einlader.html
В ответ на:
Ihre Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers, für den Sie sich verpflichten, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit.
Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen (z.B. Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz)
Ihre Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers, für den Sie sich verpflichten, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit.
Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen (z.B. Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz)
http://vv.potsdam.de/vv/Merkblatt_Verpflichtungserklaerung_v_Bund_in_Deutsch.pdf
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Die Verpflichtung endet mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthalts oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde. Die Verpflichtung endet nicht, wenn der Ausländer nach einer Einreise mit einer Verpflichtungserklärung um Asyl nachsucht, da es sich bei der Aufenthaltsgestattung für die Durchführung des Asylverfahrens nicht um einen Aufenthaltstitel handelt.
Die Verpflichtung endet mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthalts oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde. Die Verpflichtung endet nicht, wenn der Ausländer nach einer Einreise mit einer Verpflichtungserklärung um Asyl nachsucht, da es sich bei der Aufenthaltsgestattung für die Durchführung des Asylverfahrens nicht um einen Aufenthaltstitel handelt.