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in Antwort MarKa3006 09.07.15 18:15
Sehr geehrter Herr ,
der Daueraufenthalt EU setzte - unter anderem - voraus, dass der " Lebensunterhalt...durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist". Diesen Ausdruck finden Sie unter § 9c AufenthG näher erläutert. Zum Lebensunterhalt wird danach auch eine angemessene Altersvorsorge gezählt, die wiederum auf eine Beitragsleistung von mindestens 60 Monaten (damit hat man Anspruch auf eine Mindestrente) abzielt. Haben Sie Beiträge in dieser Höhe in der gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung einbezahlt ?
Mit freundlichen Grüßen
ABH
der Daueraufenthalt EU setzte - unter anderem - voraus, dass der " Lebensunterhalt...durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist". Diesen Ausdruck finden Sie unter § 9c AufenthG näher erläutert. Zum Lebensunterhalt wird danach auch eine angemessene Altersvorsorge gezählt, die wiederum auf eine Beitragsleistung von mindestens 60 Monaten (damit hat man Anspruch auf eine Mindestrente) abzielt. Haben Sie Beiträge in dieser Höhe in der gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung einbezahlt ?
Mit freundlichen Grüßen
ABH