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немецкий паспорт ребенку гражданину ФРГ и РФ
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in Antwort Petrovich 23.03.15 16:38
Minderjährige Kinder
Beim Erwerb anderer Staatsangehörigkeiten durch minderjährige Kinder muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintritt bzw. eingetreten ist. Grundsätzlich gilt folgendes:
Erwirbt das Kind zusammen mit den Eltern eine fremde Staatsangehörigkeit, tritt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sowohl bei den Eltern als auch bei den Kindern ein. Wird eine fremde Staatsangehörigkeit nur für ein Kind beantragt, weil z.B. bei binationalen Eltern das Kind die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils nicht automatisch erwirbt, tritt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit wegen der Einschränkungen des § 19 nicht ein, weil ja in der Regel keine Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes eingeholt wurde.
Beim Erwerb anderer Staatsangehörigkeiten durch minderjährige Kinder muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintritt bzw. eingetreten ist. Grundsätzlich gilt folgendes:
Erwirbt das Kind zusammen mit den Eltern eine fremde Staatsangehörigkeit, tritt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sowohl bei den Eltern als auch bei den Kindern ein. Wird eine fremde Staatsangehörigkeit nur für ein Kind beantragt, weil z.B. bei binationalen Eltern das Kind die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils nicht automatisch erwirbt, tritt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit wegen der Einschränkungen des § 19 nicht ein, weil ja in der Regel keine Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes eingeholt wurde.