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отказ Niederlassungserlaubnis - продолжение

29.01.15 13:12
Re: отказ Niederlassungserlaubnis - продолжение
 
Dresdner министр без портфеля
Dresdner
в ответ Sohn 29.01.15 12:20
В ответ на:
Sehr geehrter Herr ХХ,
Ihr Widerspruch ist nunmehr bei uns in Bearbeitung. Die lange Wartefrist bitte ich zu entschuldigen.
Das Problem in Ihrem Fall ist, dass Sie bislang keine Arbeitsvertrag vorlegen konnten. In den Akten findet sich nur eine Kopie der Urkunde über die Ausreichung eines Stipendiums. Nach Nr. 3 des Urkundentextes begründet das Stipendium gerade kein Arbeitsverhältnis. Nach unserer bisherigen Bewertung kommt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG (insbesondere auch nach § 19 Abs.2 Nr.1 AufenthG) nur in Betracht, wenn ein Arbeitsverhältnis zu Erwerbszwecken besteht. Der Aufenthalt zu Promotionszwecken wird regelmäßig durch Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG gesichert. Unklar ist auch, ob Ihr Stipendium noch über den 28.2.2015 hinaus verlängert wird.
In Ihrem Fall verkennen wir nicht, dass Sie aufgrund Ihrer besonderen wissenschaftlichen Kennnisse an einem Forschungsvorhaben arbeiten, das über eine „normale“ Promotion wohl hinausgehen dürfte. Ohne Vorlage eines Vertrages, der die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt, sehen wir uns jedoch derzeit nicht in der Lage, Ihren Antrag positiv zu bescheiden.
Sofern und sobald Sie (neue) aussagekräftige Unterlagen haben bitten wir um entsprechende Vorlage.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

спасибо! информируйте нас и дальше о продвижении своего дела.
 

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