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переезд семьи студента
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dimafogo коренной житель
в ответ anabelka 19.01.15 11:01, Последний раз изменено 19.01.15 11:07 (dimafogo)
В ответ на:
он и говорит давай выходи на работу
он и говорит давай выходи на работу
Вот пусть шеф это и напишет, как описано в посте #52. А вот работать до перехода на семейный ВНЖ я бы всё же не рекомендовал, т.к. с §16 Abs. 1a работать в принципе запрещено, даже во время каникул:
§16 AufenthG:
(1a) Einem Ausländer kann auch zum Zweck der Studienbewerbung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Aufenthalt als Studienbewerber darf höchstens neun Monate betragen.
...
(3) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. Dies gilt nicht während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit, und bei einem Aufenthalt nach Absatz 1a.
(1a) Einem Ausländer kann auch zum Zweck der Studienbewerbung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Aufenthalt als Studienbewerber darf höchstens neun Monate betragen.
...
(3) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. Dies gilt nicht während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit, und bei einem Aufenthalt nach Absatz 1a.
Хотя, раз уж АВН в примечании написало, что во время каникул можно, то можно