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2 гражданства у ребёнка
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в ответ terterosus 16.01.15 18:22
В ответ на:
(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts beantragt werden."
(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts beantragt werden."
Читаeм только выделенное:
Die Entlassung kann nur mit Genehmigung beantragt werden. / die Genehmigung ist dem Antrag beizufügen /
Отсюда следует:
Ohne Genehmigung kann die Entlassung nicht beantragt werden.
Значит,
die Entlassung könnte nicht nach § 19 beantragt werden ( раз нет разрешения суда).
Следовательно,
потери гражданства ребенком не происходит.
