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terterosus гость
in Antwort Mata_Hari 16.01.15 13:49
если верить правительству то есть только два исключения
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Ermessenseinb%C3%BCrgerung/Ermess_MerkblattVerlust.pdf?__blob=publicationFile&v=2
2. Ausnahmen
Ausnahmsweise geht die deutsche Staatsangehörigkeit nach der derzeit geltenden Rechtslage in folgenden Fällen nicht verloren:
• Bei Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat.
• Wenn eine deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die Genehmigung erteilt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen (Beibehaltungsgenehmigung).
Sollten Sie den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beabsichtigen, ist Ihnen daher zu empfehlen, sich rechtzeitig vorher mit der für Ihren Wohnsitz zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde in Verbindung zu setzen und sich dort über die aktuelle Rechtslage beraten zu lassen. Soweit Sie sich im Ausland aufhalten, wenden sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat).
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Ermessenseinb%C3%BCrgerung/Ermess_MerkblattVerlust.pdf?__blob=publicationFile&v=2
2. Ausnahmen
Ausnahmsweise geht die deutsche Staatsangehörigkeit nach der derzeit geltenden Rechtslage in folgenden Fällen nicht verloren:
• Bei Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat.
• Wenn eine deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die Genehmigung erteilt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen (Beibehaltungsgenehmigung).
Sollten Sie den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beabsichtigen, ist Ihnen daher zu empfehlen, sich rechtzeitig vorher mit der für Ihren Wohnsitz zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde in Verbindung zu setzen und sich dort über die aktuelle Rechtslage beraten zu lassen. Soweit Sie sich im Ausland aufhalten, wenden sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat).