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Einbürgerung <--> DA-EU

18.12.14 14:58
Re: Einbürgerung <--> DA-EU
 
aschnurrbart gekickt bis 8/8/25 16:41 патриот
aschnurrbart
in Antwort Dresdner 18.12.14 14:41, Zuletzt geändert 18.12.14 15:02 (aschnurrbart)
В ответ на:
ищите, да обрящете.

я нашёл тот топик и, г-н Dresdner, у меня такое ощущение, что в том топике я не с Вами общался, а с каким-то другим человеком с ником Dresdner
В ответ на:
Вам уже сообщали, что даже allgemeine VwV не являются для судов обязывающими... что уж говорить о каких-то Vorläufige Anwendungshinweise...

#11
зы. из VAH StAG
10.1.1.4 Zu Nummer 4 (Vermeidung von Mehrstaatigkeit)
Ist der Einbürgerungsbewerber nicht staatenlos (vergleiche Nummer 8.1.3.1), so setzt der Einbürgerungsanspruch
voraus, dass er aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit ausscheidet (Vermeidung von Mehrstaatigkeit).
Lässt der ausländische Staat die Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit erst ...
nach Erreichen eines bestimmten Lebensalters zu, ist die Einbürgerung
mit einer schriftlichen Auflage zu versehen,
in der dem Einbürgerungsbewerber die
zum Ausscheiden aus der ausländischen Staatsangehörigkeit erforderlichen Handlungen
aufgegeben werden und in der er verpflichtet wird, diese Handlungen unverzüglich vorzunehmen.
Zu Durchsetzung der Auflage kann – auch mehrfach – ein Zwangsgeld nach Maßgabe
der landesrechtlichen Bestimmungen verhängt werden. Vom Vollzug der Auflage ist
abzusehen, wenn nach der Einbürgerung ein Grund für die dauernde Hinnahme von Mehrstaatigkeit entsteht.
 

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