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Получение Daueraufenthalt-EG

04.09.14 09:09
Re: Получение Daueraufenthalt-EG
 
dimafogo коренной житель
in Antwort Bert75 03.09.14 22:11
В ответ на:
Так это уже после получения этой Дауэр..карты)),а если супруг-гражданин ЕС уже не существует,а до карты еще целый год ждать разведенной,хотя работающей и застрахованной,естественно..тогда как?Просто ТС этой ветки в ее предыдущем посте Вы отвечали,что для Дауэрауфентхаля надо находиться в браке именно 5 лет,ссылаясь на FreizügG/EU

Хороший вопрос, кстати. Получается так.
В §4a Abs. 5 FreizügG/EU упоминается §3 Abs. 5 FreizügG/EU:
§4a FreizügG/EU:
§ 4a Daueraufenthaltsrecht
...
(5) Familienangehörige nach § 3 Abs. 3 bis 5 erwerben das Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich fünf Jahre ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.
...

В самом §3 Abs. 5 речь по сути идёт уже о бывших (разведённых) супругах граждан других стран ЕС:
§3 Abs. 5 FreizügG/EU:
§ 3 Familienangehörige
...
(5) Ehegatten oder Lebenspartner, die nicht Unionsbürger sind, behalten bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft ein Aufenthaltsrecht, wenn sie die für Unionsbürger geltenden Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 oder Nr. 5 erfüllen und wenn
1. die Ehe oder die Lebenspartnerschaft bis zur Einleitung des gerichtlichen Scheidungs- oder Aufhebungsverfahrens mindestens drei Jahre bestanden hat, davon mindestens ein Jahr im Bundesgebiet,
2. ihnen durch Vereinbarung der Ehegatten oder der Lebenspartner oder durch gerichtliche Entscheidung die elterliche Sorge für die Kinder des Unionsbürgers übertragen wurde,
3. es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, insbesondere weil dem Ehegatten oder dem Lebenspartner wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange ein Festhalten an der Ehe oder der Lebenspartnerschaft nicht zugemutet werden konnte, oder
4. ihnen durch Vereinbarung der Ehegatten oder der Lebenspartner oder durch gerichtliche Entscheidung das Recht zum persönlichen Umgang mit dem minderjährigen Kind nur im Bundesgebiet eingeräumt wurde.
§ 3 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 6 und 7 sind für Personen nach Satz 1 nicht anzuwenden; insoweit ist das Aufenthaltsgesetz anzuwenden.
...

Хотя в соответствующей VV zum FreizügG/EU требуется именно пять лет пребывания с супругом-гражданином другой страны ЕС:
Nr. 4a.1 VV zum FreizügG/EU:
4a.1 Allgemeine Voraussetzungen
Absatz 1 enthält die Grundnorm. Nach fünfjährigem ständigem rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet entsteht das voraussetzungslose Daueraufenthaltsrecht. Das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts gemäß § 4a Absatz 1 setzt nicht voraus, dass der fünfjährige Aufenthalt nach den Regeln des Freizügigkeitsrechts (AufenthG/EWG, Freizügigkeitsgesetz/EU) rechtmäßig war. Rechtmäßig ist jeder Aufenthalt, der entweder nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU (früher: AufenthG/EWG) oder nach dem AufenthG (früher: AuslG) erlaubt ist. Bedingung ist jedoch, dass der Aufenthalt zuletzt nach Freizügigkeitsrecht rechtmäßig war, d. h. sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU richtete. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut, wonach das weitere Vorliegen der Voraussetzungen nicht mehr von Belang ist. Familienangehörige von Unionsbürgern müssen sich zum Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts nach § 4a fünf Jahre lang ununterbrochen mit dem Unionsbürger im Bundesgebiet aufgehalten haben. Bei einem drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Staatsangehörigen eines Beitrittsstaates ist eine Anrechnung des Voraufenthalts möglich, wenn er sich als Familienangehöriger des Staatsangehörigen eines neuen Mitgliedstaates mit diesem fünf Jahre lang ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten hat. Dieser Grundsatz gilt entsprechend für die Fälle des § 4a Absatz 3, 4 und 5.

Небольшая нестыковочка получается. В любом случае, закон имеет высшую силу, поэтому проблем быть не должно. Но даже если АВН заартачится, Вашей родственнице можно будет вместо Daueraufenthaltskarte получить DA-EU, тем более, что она работает и отчисляет взносы в RV.
 

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