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Азюль из Украины дают!

15.06.14 20:58
Re: Азюль из Украины дают!
 
dieter72 коренной житель
in Antwort i-va 15.06.14 14:14
Информация для размышления о правдоподобности истории вашей знакомой:
Flüchtlinge, die die Grenze überwunden haben, können in jeder Behörde, auch bei der Polizei, einen Asylantrag stellen. Sie werden dann zunächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung geschickt, ein großes, oft eingezäuntes Gelände mit Polizei, Arzt, Kantine und Schlafsälen für viele Personen. In welches Bundesland ein Asylsuchender kommt, bestimmt sich nach einem speziellen Verteilungsschlüssel (dem sogenannten Königsteiner Schlüssel).
Im Erstaufnahmelager müssen die Asylsuchenden erst einmal wohnen. Sie werden registriert und von der Asylbehörde über ihre Fluchtgründe befragt. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Asylantrag entschieden ist.
Nach drei Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung werden sie – streng nach der vom Computer ermittelten Quote – einer bestimmten Stadt oder einem Landkreis zugewiesen. Manche Flüchtlinge bitten darum, dort untergebracht zu werden, wo bereits Verwandte leben. Darauf muss aber nur bei Ehepartnern und minderjährigen Kindern Rücksicht genommen werden. Die Unterbringung ist – je nach Ort – unterschiedlich: Mal ist es eine eigene Wohnung, mal ein Bett im Lager.
http://www.proasyl.de/de/themen/basics/basiswissen/asyl-in-deutschland/was-passiert-nach-der-ankunft/
 

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