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Unbefristete Aufenthaltserlaubnis

05.05.14 12:02
Re: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
 
MrSanders свой человек
в ответ olgaorl 05.05.14 10:27
Попробуйте закон прочитать. Часто там немецким по белому всё написано.
§51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG:
В ответ на:
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.

 

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