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Работа в польской фирме
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в ответ dataminsk 28.04.14 21:28
а ещё европейский ПМЖ т.е. постоянный вид на жительство
www.wien.diplo.de/contentblob/1999336/Daten/3815095/DownloadDatei_Merkbla...
www.wien.diplo.de/contentblob/1999336/Daten/3815095/DownloadDatei_Merkbla...
В ответ на:
Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (österreichischer
Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EG“) und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine
vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines
Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines
Visums nach „Vander Elst“ befreit.
Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (österreichischer
Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EG“) und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine
vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines
Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines
Visums nach „Vander Elst“ befreit.
Фашизм будет разбит
Человека карают только те боги, в которых он верит