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воссоединение гр-на ЕС с г-ном ЕС
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in Antwort Bersof 27.04.14 08:29
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Am 19.01.2013 haben sich die Karten-Führerscheine hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes geändert. Wer seinen Papier-Führerschein bislang nicht umgetauscht hat bzw. bereits einen Kartenführerschein besitzt, ist verpflichtet, diesen bis zum 19.01.2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Dabei ist zu beachten, dass der neue Kartenführerschein nunmehr für 15 Jahre befristet ist (auf der Vorderseite).
Der "alte" Führerschein (rosa bzw. grauer Papierführerschein oder unbefristeter Kartenführerschein) wird auf Antrag entsprechend umgetauscht werden.
Am 19.01.2013 haben sich die Karten-Führerscheine hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes geändert. Wer seinen Papier-Führerschein bislang nicht umgetauscht hat bzw. bereits einen Kartenführerschein besitzt, ist verpflichtet, diesen bis zum 19.01.2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Dabei ist zu beachten, dass der neue Kartenführerschein nunmehr für 15 Jahre befristet ist (auf der Vorderseite).
Der "alte" Führerschein (rosa bzw. grauer Papierführerschein oder unbefristeter Kartenführerschein) wird auf Antrag entsprechend umgetauscht werden.
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