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Право на работу в Германии.
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in Antwort Petrovich 05.04.14 12:29
http://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/Arbeitsmarkt/Anerkennung_Abschluesse/2012-07-25-blaue-Karte.html
Die Blaue Karte EU eröffnet nach 18 Monaten die Möglichkeit, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union umzuziehen und dort zu arbeiten, wenn auch dort die Voraussetzungen nach der EU-Richtlinie 2009/50/EG erfüllt sind. Das ist ein deutlicher Vorteil gegenüber den nationalen Aufenthaltstiteln.
Die Blaue Karte EU eröffnet nach 18 Monaten die Möglichkeit, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union umzuziehen und dort zu arbeiten, wenn auch dort die Voraussetzungen nach der EU-Richtlinie 2009/50/EG erfüllt sind. Das ist ein deutlicher Vorteil gegenüber den nationalen Aufenthaltstiteln.