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Трудоустройство в Германии
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in Antwort самый_я 19.02.14 16:26
легально это когда с соответствующим разрешением на пребывание:
http://www.riga.diplo.de/contentblob/3213126/Daten/2782428/Download_2011_Befreiung_von_der_Visumspflicht.pdf
Sofern Sie im Besitz eines lettischen Aufenthaltstitels (Uzturēšanās atļauja) sind, dessen Gültigkeitsdauer
mehr als 90 Tage beträgt, können Sie sich bis Ende der Gültigkeitsdauer des lettischen Aufenthaltstitels 90
Tage per Halbjahr zu touristischen Zwecken oder zur Durchreise im Schengenraum aufhalten.1
Sofern Sie im Besitz eines lettischen Aufenthaltstitels (Uzturēšanās atļauja) sind, dessen Gültigkeitsdauer
mehr als 90 Tage beträgt, können Sie sich bis Ende der Gültigkeitsdauer des lettischen Aufenthaltstitels 90
Tage per Halbjahr zu touristischen Zwecken oder zur Durchreise im Schengenraum aufhalten.1
1 Eine Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum ist nicht gestattet.
Gleiches gilt auch für Inhaber lettischer Nichtbürger-Pässe. Die Botschaft Riga erteilt keine Schengenvisa mehr.
Touristische Reisen oder Durchreisen durch Deutschland haben grundsätzlich unter den oben genannten
Voraussetzungen mit dem lettischen Aufenthaltstitel oder dem lettischen Nichtbürgerpass zu
Gleiches gilt auch für Inhaber lettischer Nichtbürger-Pässe. Die Botschaft Riga erteilt keine Schengenvisa mehr.
Touristische Reisen oder Durchreisen durch Deutschland haben grundsätzlich unter den oben genannten
Voraussetzungen mit dem lettischen Aufenthaltstitel oder dem lettischen Nichtbürgerpass zu erfolgen.
Sofern Sie KEIN visafreier oder privilegierter Drittstaater (siehe Übersichten Nr. 1 und Nr. 2a/b) sind,
sich in Lettland für gewöhnlich und legal, d.h. mit lettischem nationalen Aufenthaltstitel oder lettischem
Nichtbürgerpass aufhalten und einen Aufenthalt über drei Monate (Familienzusammenführung, Studium)
oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland planen, benötigen Sie bei der Einreise ein
nationales deutsches Visum.
Dieses kann zunächst nur für maximal 3 Monate ausgestellt werden. Sie können es dann in Deutschland
bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem deutschen Wohnort entsprechend der Dauer Ihres
Aufenthaltszwecks verlängern.
http://www.riga.diplo.de/contentblob/3213126/Daten/2782428/Download_2011_Befreiung_von_der_Visumspflicht.pdf
Sofern Sie im Besitz eines lettischen Aufenthaltstitels (Uzturēšanās atļauja) sind, dessen Gültigkeitsdauer
mehr als 90 Tage beträgt, können Sie sich bis Ende der Gültigkeitsdauer des lettischen Aufenthaltstitels 90
Tage per Halbjahr zu touristischen Zwecken oder zur Durchreise im Schengenraum aufhalten.1
Sofern Sie im Besitz eines lettischen Aufenthaltstitels (Uzturēšanās atļauja) sind, dessen Gültigkeitsdauer
mehr als 90 Tage beträgt, können Sie sich bis Ende der Gültigkeitsdauer des lettischen Aufenthaltstitels 90
Tage per Halbjahr zu touristischen Zwecken oder zur Durchreise im Schengenraum aufhalten.1
1 Eine Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum ist nicht gestattet.
Gleiches gilt auch für Inhaber lettischer Nichtbürger-Pässe. Die Botschaft Riga erteilt keine Schengenvisa mehr.
Touristische Reisen oder Durchreisen durch Deutschland haben grundsätzlich unter den oben genannten
Voraussetzungen mit dem lettischen Aufenthaltstitel oder dem lettischen Nichtbürgerpass zu
Gleiches gilt auch für Inhaber lettischer Nichtbürger-Pässe. Die Botschaft Riga erteilt keine Schengenvisa mehr.
Touristische Reisen oder Durchreisen durch Deutschland haben grundsätzlich unter den oben genannten
Voraussetzungen mit dem lettischen Aufenthaltstitel oder dem lettischen Nichtbürgerpass zu erfolgen.
Sofern Sie KEIN visafreier oder privilegierter Drittstaater (siehe Übersichten Nr. 1 und Nr. 2a/b) sind,
sich in Lettland für gewöhnlich und legal, d.h. mit lettischem nationalen Aufenthaltstitel oder lettischem
Nichtbürgerpass aufhalten und einen Aufenthalt über drei Monate (Familienzusammenführung, Studium)
oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland planen, benötigen Sie bei der Einreise ein
nationales deutsches Visum.
Dieses kann zunächst nur für maximal 3 Monate ausgestellt werden. Sie können es dann in Deutschland
bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem deutschen Wohnort entsprechend der Dauer Ihres
Aufenthaltszwecks verlängern.