Deutsch

Иезуитский недоотказ в Einbuergerung

05.02.14 18:20
Re: Иезуитский недоотказ в Einbuergerung
 
akvarius12 завсегдатай
Тут речь идет о
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/8stag.htm
"8.1.1.4 Zu Nummer 4 (Unterhaltsfähigkeit)
Der Einbürgerungsbewerber ist imstande, sich und seine Angehörigen zu
ernähren, wenn er den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie so-
wie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf
Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen
Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Drit-
ten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentli-
chen Mitteln angewiesen zu sein (Unterhaltsfähigkeit). Bei verheirateten
Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu
gemeinsam in der Lage sind. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine
ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit,
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.
Hängt die Unterhaltsfähigkeit von dem Unterhaltsanspruch gegen einen
Dritten ab, so ist es bei einem gesetzlichen Unterhaltsanspruch ausrei-
chend, wenn der Dritte leistungsfähig und der Unterhaltsanspruch im In-
land durchsetzbar ist. Dies gilt entsprechend für eine Vereinbarung über
die Unterhaltspflicht nach § 1585c des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Arbeitslosen-
hilfe (jetzt: Arbeitslosengeld II) beziehungsweise der entsprechende Anspruch schließt die Einbürge-
rung aus. Dies gilt auch, wenn der Einbürgerungsbewerber den Umstand,
der ihn zur Inanspruchnahme dieser Leistungen berechtigt, nicht zu vertre-
ten hat.
Der Einbürgerung steht es nicht entgegen, wenn der Einbürgerungsbe-
werber Kindergeld oder eine Rente eines deutschen Trägers bezogen hat
oder bezieht. Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erzie-
hungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsför-
derung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Progno-
seentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der
Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften
zu unterhalten."

а в конкретном случае получения помощи вообще нет!
 

Перейти на