Login
Опять - интеграционный курс и гражданство через 7 лет
1336 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
in Antwort aschnurrbart 06.01.14 11:59
В ответ на:
параллельно узнайте в вашем ЕБХ, м.б. они найдут в вашем случае "особые интеграционные заслуги" (в законе называется уровень владения языком выше Б1) и сократят срок до 6 лет.
параллельно узнайте в вашем ЕБХ, м.б. они найдут в вашем случае "особые интеграционные заслуги" (в законе называется уровень владения языком выше Б1) и сократят срок до 6 лет.
Дополню, что корме уровня языка от б2 надо еще и др. признаки особой интеграции доказать, как-то участие в добровольных спасателъных организациях, эренамтлихе арбайт и т.д. и т.п. Вот на странице города Бохума эти условия нашла:
http://www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/W28WSC2F090BOCMDE?open&MCL=8WSB2B884BOCM
В ответ на:
Acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Inlandsaufenthalt, der grundsätzlich ununterbrochen bestehen muss.
Verkürzung des rechtmäßigen Inlandsaufenthaltes auf sieben Jahre :
Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist des § 10 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von acht auf sieben Jahre verkürzt (vgl. hierzu § 10 Abs. 3 Satz 1 StAG).
Verkürzung des rechtmäßigen Inlandsaufenthaltes auf sechs Jahre:
§ 10 Absatz 3 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes eröffnet der Einbürgerungsbehörde ein Ermessen zur Verkürzung der Aufenthaltszeiten
von acht auf sechs Jahre. Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen mit Sprachkenntnissen auf mindestens dem Niveau B 2 GER ist das Vorliegen besonderer Integrationsleistungen nachzuweisen. Als weitere besondere Integrationsleistungen kommen z.B. eine längere ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein in Betracht. Bei der Ermessensentscheidung ist in jedem Einzelfall eine Gesamtbetrachtung anzustellen, bei der auch mehrere Leistungen zusammen erst eine privilegierte Einbürgerung rechtfertigen können.
Acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Inlandsaufenthalt, der grundsätzlich ununterbrochen bestehen muss.
Verkürzung des rechtmäßigen Inlandsaufenthaltes auf sieben Jahre :
Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist des § 10 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von acht auf sieben Jahre verkürzt (vgl. hierzu § 10 Abs. 3 Satz 1 StAG).
Verkürzung des rechtmäßigen Inlandsaufenthaltes auf sechs Jahre:
§ 10 Absatz 3 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes eröffnet der Einbürgerungsbehörde ein Ermessen zur Verkürzung der Aufenthaltszeiten
von acht auf sechs Jahre. Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen mit Sprachkenntnissen auf mindestens dem Niveau B 2 GER ist das Vorliegen besonderer Integrationsleistungen nachzuweisen. Als weitere besondere Integrationsleistungen kommen z.B. eine längere ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein in Betracht. Bei der Ermessensentscheidung ist in jedem Einzelfall eine Gesamtbetrachtung anzustellen, bei der auch mehrere Leistungen zusammen erst eine privilegierte Einbürgerung rechtfertigen können.