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прописка для члена семьи гражданина EU

28.11.13 16:19
Re: прописка для члена семьи гражданина EU
 
Piranja патриот
Piranja
в ответ Piranja 28.11.13 16:07
И еще можете начальнику АБХ показать
В ответ на:


So ist es in den Fällen des Kurzaufenthalts nach Art. 6 Abs. 2 RL 2004/38/EG bzw.§ 2 Abs. 5 FreizügG/EU dem Unionsbürger und auch seinen drittstaatsangehörigen Familienangehörigen ohnehin nicht verwehrt, nach der Einreise in das Bundesgebiet ein Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate nach Art. 7 Abs. 1 und 2 RL 2004/38/EG und § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 FreizügG/EU geltend zu machen
oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

А вот это:

Das erlangte Freizügigkeitsrecht verbietet in diesen Fällen einen Verweis auf eine Nachholung des Visumverfahrens wie etwa in den Fällen des § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG.

В ответ на:

Dem Verweis auf die Einhaltung der gesetzlichen Visumpflicht würde daher – wie etwa in den Fällen des § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG - nach der Einreise in das Bundesgebiet keine besondere Bedeutung mehr zukommen, zumal bei Unionsbürgern und deren Familienangehörigen das besondere öffentliche Interessen an einer Steuerung und Kontrolle der Einreise entfällt. Die Grundfreiheit des Personenverkehrs in der EU verdrängt dieses nationale einwanderungspolitische Interesse nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AufenthG.

И после того, как покажете, попросите у него письменный отказ в принятии доков на ауфентхальтскарту с обоснованием " нет национальной визы"
ваши байты биты
 

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