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Vermittlungsgutschein для гражданки Литвы
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in Antwort justamoment 07.11.13 19:03
Я гражданка России.
Мне выдали Vermittlungsgutschein сроком действия 6 месяцев после письменного запроса. При этом сказав,что это мой первый и последний Vermittlungsgutschein.
Если 6 месяцев пройдет и я не найду работу - второго Vermittlungsgutschein я не получу.
До этого я никогда в Германии не работала и числилась в агентстве по безработице как ищущая работу Nichtleistungsbezieherin
Сначала, когда я в устной форме по телефону попросила - мне отказали.
Потом нашла в интернете много полезной информации и образцы писем для получения Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Письма скопировала и отправила в агентство по безработице.
Текст письма из интернета:
Antrag auf Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS 2)
nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines Teil 2, damit ich einen privaten Arbeitsvermittler mit der erfolgsbezogenen Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beauftragen kann.
Da ich mehrere Vermittlungsagenturen einschalten möchte, um das für mich beste Angebot auszuwählen, muss der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne eine regionale Beschränkung ausgestellt werden.
Ich bitte um umgehende Bearbeitung meines Antrages.
Im Falle der Ablehnung meines Antrages bitte ich um einen schriftlichen Bescheid mit der Nennung der Ablehnungsgründe.
Mit freundlichen Grüßen
письмо от себя к своему персональному помощнику:
Sehr geehrte Frau..... (Herr....),
im Rahmen meiner Bewerbungsgespräche auch mit Vermittlungsfirmen werde ich immer wieder auf die Notwendigkeit eines Aktivierungsgutscheines verwiesen.
Aufgrund dieser Informationen und meiner eigenen Nachforschungen bin ich auf eine im Jahr 2012 erfolgte Änderung der Bewilligungsgrundsätze gestoßen, die auch für arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger die Möglichkeit der Zuteilung vorsehen.
Deswegen bitte ich erneut um positive Bearbeitung meines beiligenden Antrages auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, um meine intensiven Bemühungen hinsichtlich Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Für eine zeitnahe schriftliche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
С 1 Апреля 2012 года были внесены некоторые изменения
Der neue Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der Vermittlungsgutschein (VGS) heißt ab 1. April 2012 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Die Neuregelungen des AVGS ab 01. Apris 2012 sind im Wesentlichen:
ALG I- Empfjengernen kjonnen (Ermessen der Agentur fjur Arbeit) bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit des AVGS erhalten, nach 6 Shhochen haben sie einen Rechtsanspruch darauf
ALG II-Empfjenger kjonnen ohne Fristeneinhaltung den AVGS erhalten (Ermessen)
Nichtleistungsbeziehern (Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug) kann ebenfalls nach Ermessen des Jobcenters/Kommune der AVGS erteilt werden
mit dem AVGS können nicht nur wie bisher Vermittlungsleistungen abgerechnet werden, sondern auch arbeitssuchende Leistungen (Bewerbertraining, Coaching).
der AVGS kann zeitlich und regional beschrjenkt sein
ab dem 1. Januar 2013 müssen alle privaten Arbeitsvermittler, welche den AVGS einlösen möchten, zertifiziert sein.
Мне выдали Vermittlungsgutschein сроком действия 6 месяцев после письменного запроса. При этом сказав,что это мой первый и последний Vermittlungsgutschein.
Если 6 месяцев пройдет и я не найду работу - второго Vermittlungsgutschein я не получу.
До этого я никогда в Германии не работала и числилась в агентстве по безработице как ищущая работу Nichtleistungsbezieherin
Сначала, когда я в устной форме по телефону попросила - мне отказали.
Потом нашла в интернете много полезной информации и образцы писем для получения Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Письма скопировала и отправила в агентство по безработице.
Текст письма из интернета:
Antrag auf Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS 2)
nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines Teil 2, damit ich einen privaten Arbeitsvermittler mit der erfolgsbezogenen Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beauftragen kann.
Da ich mehrere Vermittlungsagenturen einschalten möchte, um das für mich beste Angebot auszuwählen, muss der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne eine regionale Beschränkung ausgestellt werden.
Ich bitte um umgehende Bearbeitung meines Antrages.
Im Falle der Ablehnung meines Antrages bitte ich um einen schriftlichen Bescheid mit der Nennung der Ablehnungsgründe.
Mit freundlichen Grüßen
письмо от себя к своему персональному помощнику:
Sehr geehrte Frau..... (Herr....),
im Rahmen meiner Bewerbungsgespräche auch mit Vermittlungsfirmen werde ich immer wieder auf die Notwendigkeit eines Aktivierungsgutscheines verwiesen.
Aufgrund dieser Informationen und meiner eigenen Nachforschungen bin ich auf eine im Jahr 2012 erfolgte Änderung der Bewilligungsgrundsätze gestoßen, die auch für arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger die Möglichkeit der Zuteilung vorsehen.
Deswegen bitte ich erneut um positive Bearbeitung meines beiligenden Antrages auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, um meine intensiven Bemühungen hinsichtlich Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Für eine zeitnahe schriftliche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
С 1 Апреля 2012 года были внесены некоторые изменения
Der neue Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der Vermittlungsgutschein (VGS) heißt ab 1. April 2012 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Die Neuregelungen des AVGS ab 01. Apris 2012 sind im Wesentlichen:
ALG I- Empfjengernen kjonnen (Ermessen der Agentur fjur Arbeit) bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit des AVGS erhalten, nach 6 Shhochen haben sie einen Rechtsanspruch darauf
ALG II-Empfjenger kjonnen ohne Fristeneinhaltung den AVGS erhalten (Ermessen)
Nichtleistungsbeziehern (Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug) kann ebenfalls nach Ermessen des Jobcenters/Kommune der AVGS erteilt werden
mit dem AVGS können nicht nur wie bisher Vermittlungsleistungen abgerechnet werden, sondern auch arbeitssuchende Leistungen (Bewerbertraining, Coaching).
der AVGS kann zeitlich und regional beschrjenkt sein
ab dem 1. Januar 2013 müssen alle privaten Arbeitsvermittler, welche den AVGS einlösen möchten, zertifiziert sein.
