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Продление Aufenthaltstitel, при получении нового паспорта.
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in Antwort nadezdanadezda 05.07.13 21:24
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Des Weiteren ist zu entscheiden, ob und ggf. in welchem Umfang die erhobenen Gebühren (hier: Gebühr für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 5 AufenthG i.H.v. 40 €, für deren Verlängerung i.H.v. 30 € und für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG i.H.v. 135 €) gegen das Assoziierungsabkommen EWG/Türkei und gegen die Richtlinie 2003/109/EG - Daueraufenthaltsrichtlinie - verstoßen.
Des Weiteren ist zu entscheiden, ob und ggf. in welchem Umfang die erhobenen Gebühren (hier: Gebühr für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 5 AufenthG i.H.v. 40 €, für deren Verlängerung i.H.v. 30 € und für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG i.H.v. 135 €) gegen das Assoziierungsabkommen EWG/Türkei und gegen die Richtlinie 2003/109/EG - Daueraufenthaltsrichtlinie - verstoßen.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+1+C+12.12
это вы про юто?
"Man darf nicht alles glauben, was im Internet verbreitet wird"
- Wolfgang Amadeus Mozart