Login
Если ребенок родится в Германии
2975 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
in Antwort hoffman0 05.07.13 12:54, Zuletzt geändert 05.07.13 14:00 (dieter72)
В ответ на:
Это заявление на бевербер азуль ,о котором пишет,е подать надо.
Это заявление на бевербер азуль ,о котором пишет,е подать надо.
В ответ на:
Bei der Asylantragstellung bekommen Sie ein Formular, das Sie ausfüllen müssen. Ihnen werden vom Landeskriminalamt Fingerabdrücke abgenommen zur Überprüfung, ob Sie bereits unter Ihrem oder einem anderen Namen in Deutschland oder auch einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt haben. Danach werden Ihre Daten in einen Computer eingegeben und es wird Ihnen mitgeteilt, welches Bundesland für Ihr Asylverfahren zuständig ist. Sie bekommen eine Meldeauflage von wenigen Tagen und eine Fahrkarte, um sich bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu melden. Wenn Sie Hamburg zugewiesen worden sind, daß heißt in Hamburg bleiben und Ihr Asylverfahren betreiben können, werden Sie der Zentralen Erstaufnahme zugewiesen, die sich in Hamburg Altona, auf den Schiffen Bibby Altona und Bibby Challenge befindet. Innerhalb von 1 - 14 Tagen werden Sie einen Termin zur Anhörung beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in der Sachsenstraße 12-14 bekommen. Diese Anhörung wird von einem sogenannten Einzelentscheider mit Hilfe eines Dolmetschers durchgeführt. Bei dieser Anhörung werden Sie sowohl über Ihren Einreiseweg in die Bundesrepublik Deutschland, als auch zu Ihren Fluchtgründen befragt. Wichtig: dieses Interview die Grundlage Ihres gesamten Asylverfahrens in Deutschland darstellt, und daß alle Gründe, die Sie erst später vortragen, keine Berücksichtigung finden müssen. Das bedeutet, daß Sie alles in diesem ersten Interview berichten müssen. Als Frau können Sie darum bitten, daß Sie von einer Frau mit einer Dolmetscherin befragt werden. Es kann hilfreich sein, wenn Sie Ihre Fluchtgründe vor dem Interview schon einmal mit einem Berater oder Rechtsanwalt durchsprechen und sich überlegen, welche Angaben wichtig sind und Sie auch ohne konkrete Nachfrage berichten möchten. Nach dem Interview bekommen Sie die Entscheidung über Ihren Asylantrag, den Bescheid zugeschickt. Wie lange Sie auf den Bescheid warten müssen ist sehr unterschiedlich. Die Frist, um gegen eine negative Entscheidung eine Klage einzulegen beträgt nur eine oder zwei Wochen. Deshalb ist es sehr wichtig, daß Sie regelmäßig nach Post fragen und einen Brief sofort einem SozialarbeiterIn oder Rechtsanwalt zeigen.
Bei der Asylantragstellung bekommen Sie ein Formular, das Sie ausfüllen müssen. Ihnen werden vom Landeskriminalamt Fingerabdrücke abgenommen zur Überprüfung, ob Sie bereits unter Ihrem oder einem anderen Namen in Deutschland oder auch einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt haben. Danach werden Ihre Daten in einen Computer eingegeben und es wird Ihnen mitgeteilt, welches Bundesland für Ihr Asylverfahren zuständig ist. Sie bekommen eine Meldeauflage von wenigen Tagen und eine Fahrkarte, um sich bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu melden. Wenn Sie Hamburg zugewiesen worden sind, daß heißt in Hamburg bleiben und Ihr Asylverfahren betreiben können, werden Sie der Zentralen Erstaufnahme zugewiesen, die sich in Hamburg Altona, auf den Schiffen Bibby Altona und Bibby Challenge befindet. Innerhalb von 1 - 14 Tagen werden Sie einen Termin zur Anhörung beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in der Sachsenstraße 12-14 bekommen. Diese Anhörung wird von einem sogenannten Einzelentscheider mit Hilfe eines Dolmetschers durchgeführt. Bei dieser Anhörung werden Sie sowohl über Ihren Einreiseweg in die Bundesrepublik Deutschland, als auch zu Ihren Fluchtgründen befragt. Wichtig: dieses Interview die Grundlage Ihres gesamten Asylverfahrens in Deutschland darstellt, und daß alle Gründe, die Sie erst später vortragen, keine Berücksichtigung finden müssen. Das bedeutet, daß Sie alles in diesem ersten Interview berichten müssen. Als Frau können Sie darum bitten, daß Sie von einer Frau mit einer Dolmetscherin befragt werden. Es kann hilfreich sein, wenn Sie Ihre Fluchtgründe vor dem Interview schon einmal mit einem Berater oder Rechtsanwalt durchsprechen und sich überlegen, welche Angaben wichtig sind und Sie auch ohne konkrete Nachfrage berichten möchten. Nach dem Interview bekommen Sie die Entscheidung über Ihren Asylantrag, den Bescheid zugeschickt. Wie lange Sie auf den Bescheid warten müssen ist sehr unterschiedlich. Die Frist, um gegen eine negative Entscheidung eine Klage einzulegen beträgt nur eine oder zwei Wochen. Deshalb ist es sehr wichtig, daß Sie regelmäßig nach Post fragen und einen Brief sofort einem SozialarbeiterIn oder Rechtsanwalt zeigen.
И это не только в Гамбурге, так везде.
В ответ на:
А с адвокатом они год будут составлять !
А с адвокатом они год будут составлять !
Что составлять??