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в ответ S-i-a-m-a 25.06.13 23:33, Последний раз изменено 26.06.13 19:07 (darkpaint)
как баран, ето было конечно не вам, а просто как пример
но вот я вам еще раз все вместе собрала, что стоит в VV
вот етим они и будут аргументировать.

но вот я вам еще раз все вместе собрала, что стоит в VV
В ответ на:
44a.1.2
Für alle zum Integrationskurs verpflichteten Teilnehmer gilt daher ohne Ausnahme, dass ihnen im Integrationskurs erfolgreich ausreichende Sprachkenntnisse vermittelt werden sollen. Insofern sind auch diejenigen Ausländer, die einfache Sprachkenntnisse im Herkunftsland nachgewiesen haben, aber noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, in den Fällen eines Aufenthaltstitels nach §§ 23 Absatz 2, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 30 zur Teilnahme am Integrationskurs zu verpflichten, da sie noch nicht über die erforderlichen Mindestkenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
44a.1.2.2
Ausreichende Deutschkenntnisse (§ 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1b) entsprechen der Definition des Sprachniveaus B 1
44a.1.2.3
Die Feststellung des Sprachstandes obliegt der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde muss sich selbst davon überzeugen, dass die gesetzlich geforderten Mindestsprachkenntnisse tatsächlich beim Ausländer vorliegen.
44a.1.2
Für alle zum Integrationskurs verpflichteten Teilnehmer gilt daher ohne Ausnahme, dass ihnen im Integrationskurs erfolgreich ausreichende Sprachkenntnisse vermittelt werden sollen. Insofern sind auch diejenigen Ausländer, die einfache Sprachkenntnisse im Herkunftsland nachgewiesen haben, aber noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, in den Fällen eines Aufenthaltstitels nach §§ 23 Absatz 2, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 30 zur Teilnahme am Integrationskurs zu verpflichten, da sie noch nicht über die erforderlichen Mindestkenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
44a.1.2.2
Ausreichende Deutschkenntnisse (§ 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1b) entsprechen der Definition des Sprachniveaus B 1
44a.1.2.3
Die Feststellung des Sprachstandes obliegt der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde muss sich selbst davon überzeugen, dass die gesetzlich geforderten Mindestsprachkenntnisse tatsächlich beim Ausländer vorliegen.
вот етим они и будут аргументировать.