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в ответ dimafogo 13.06.13 19:52
есть там одна лазейка -
но унцумутбар и унмёглих понятия растяжимые.....
В ответ на:
(2) Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind Ausländer,
die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden,
die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen oder
deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist.
(2) Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind Ausländer,
die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden,
die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen oder
deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist.
но унцумутбар и унмёглих понятия растяжимые.....
