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ПМЖ

11.04.13 15:31
Re: ПМЖ
 
aelita88 коренной житель
aelita88
в ответ koshka175 11.04.13 11:35, Последний раз изменено 11.04.13 15:46 (aelita88)
Про три года:
В ответ на:
28.2.3 Die dreijährige Frist beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft. Grund der Privilegierung nach Absatz 2
Satz 1 ist die Annahme des Gesetzgebers, dass
durch die familiäre Lebensgemeinschaft mit
einem Deutschen eine positive Integrationsprognose antizipiert und die soziale und wirtschaftliche Integration daher zu einem früheren
Zeitpunkt als nach den Regelvoraussetzungen
nach § 9 angenommen werden kann. Zeiten des
Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis zu anderen
Zwecken können daher nicht berücksichtigt
werden, da sie dieser immanenten Zwekkausrichtung nicht entsprechen. Die Zeit des
Besitzes eines nationalen Visums zum Familiennachzug ist nach § 6 Absatz 4 Satz 3 anzurechnen, soweit sich der Inhaber währenddessen im Bundesgebiet aufgehalten hat

Про курсы и А1:
В ответ на:
28.2.4 Die Anforderung, wonach der Nachziehende in
der Lage sein muss, sich auf einfache Art in
deutscher Sprache zu verständigen, ist weniger
weit gehend als das in § 9 Absatz 2 Nummer 7
genannte Merkmal. Zur Feststellung, ob sich
der Ausländer in deutscher Sprache verständigen kann, ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen des Ausländers erforderlich
(§ 82 Absatz 4), soweit diesbezügliche Erkenntnisse nicht bereits vorliegen. Zum
Sprachniveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) siehe Nummer 30.1.2.1. Ein entsprechendes Sprachniveau
kann nicht angenommen werden, wenn der
Ausländer sich bei der persönlichen Vorsprache
nicht einmal auf einfache Art ohne die Hilfe
Dritter verständlich machen kann.

Про ориентирунг:
В ответ на:
9.2.1.8 Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung umfassen die grundlegenden
Prinzipien des Rechtsstaats. Eine Orientierung
über die Inhalte geben die Lehrpläne des
Orientierungskurses, der Bestandteil des Integrationskurses ist. Das Vorliegen der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung ist von der Ausländerbehörde festzustellen. I. d. R. werden diese Kenntnisse durch
den bundeseinheitlichen Test zum Orientierungskurs nach § 17 Absatz 1 Nummer 2 IntV
nachgewiesen. Der Nachweis der Kenntnisse ist
auch erbracht, wenn der Ausländer einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen
vergleichbaren oder höheren Schulabschluss
einer deutschen allgemein bildenden Schule
nachweisen kann. Bei Ausländern, die vor dem
1. Januar 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren, findet
§ 9 Absatz 2 Nummer 8 keine Anwendung
(§ 104 Absatz 2).

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufnthG
http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf
Свою жизнь я могу распределить на два периода:1."Вокруг происходит какой-то капец",2. "Сплю"(с)
 

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