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Дадут ли визу Au Pair
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in Antwort nina21 24.10.04 19:00
Aupair Bewerber dürfen mit den Gasteltern nicht verwandt sein.
Aupairs dürfen nicht aus dem gleichen Heimatland wie einer der Gasteltern kommen.
Verheiratete Bewerber/inen sind nun auch als Aupairs zugelassen.
Mindestvertragsdauer für Aupairs in Deutschland, ist 6 Monate.
Laut Bundesagentur für Arbeit ( Ausgabe 03.07.2004) dürfen keine Aupair Bewerber / inen in deutsche Haushalte von Gasteltern, in denen ein verwandschaftliches Verhältnis zum Bewerber besteht. Gleiches gilt für Bewerber / inen die aus dem gleichen Heimatland stammen wie die Gasteltern,(auch wenn nur ein Elternteil aus dem gleichen Land stammt). Orginal Text der Bundesagentur für Arbeit: Nicht berücksichtigt werden können Au-pairs , die aus den Heimatländern der Gasteltern stammen oder die mit den Gasteltern verwandt sind. Weiterhin können nun auch verheiratete Aupair Bewerber / inen zugelassen werden. Auch wurde eine Mindestvertragsdauer für Aupairverhältnisse in Deutschland von 6 Monaten festgelegt. Weitere Änderungen die bisher nur teilweise in einzelnen Bundesländern galten, sind nun in den neuen Merkblättern der Bundesagentur für Arbeit vereinheitlicht worden.
z.B. Als Familien zählen Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass sie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre in gemeinsamen Haushalt leben.
Hier die Links zu den Merkblättern:
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-04/importierter_inhalt/pdf/aupairinfo.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-04/importierter_inhalt/pdf/aupairinfo_02.pdf
Alle Angaben ohne Gewähr
Der Fuchs ist schlau, aber der Feind ist noch schlauer.
Aupairs dürfen nicht aus dem gleichen Heimatland wie einer der Gasteltern kommen.
Verheiratete Bewerber/inen sind nun auch als Aupairs zugelassen.
Mindestvertragsdauer für Aupairs in Deutschland, ist 6 Monate.
Laut Bundesagentur für Arbeit ( Ausgabe 03.07.2004) dürfen keine Aupair Bewerber / inen in deutsche Haushalte von Gasteltern, in denen ein verwandschaftliches Verhältnis zum Bewerber besteht. Gleiches gilt für Bewerber / inen die aus dem gleichen Heimatland stammen wie die Gasteltern,(auch wenn nur ein Elternteil aus dem gleichen Land stammt). Orginal Text der Bundesagentur für Arbeit: Nicht berücksichtigt werden können Au-pairs , die aus den Heimatländern der Gasteltern stammen oder die mit den Gasteltern verwandt sind. Weiterhin können nun auch verheiratete Aupair Bewerber / inen zugelassen werden. Auch wurde eine Mindestvertragsdauer für Aupairverhältnisse in Deutschland von 6 Monaten festgelegt. Weitere Änderungen die bisher nur teilweise in einzelnen Bundesländern galten, sind nun in den neuen Merkblättern der Bundesagentur für Arbeit vereinheitlicht worden.
z.B. Als Familien zählen Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass sie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre in gemeinsamen Haushalt leben.
Hier die Links zu den Merkblättern:
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-04/importierter_inhalt/pdf/aupairinfo.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-04/importierter_inhalt/pdf/aupairinfo_02.pdf
Alle Angaben ohne Gewähr
Der Fuchs ist schlau, aber der Feind ist noch schlauer.