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по какой причине могут депортировать граждан Румынии из Германии?
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in Antwort polukrowka 31.03.13 13:07
ВОТ ЭТО ПИСЬМО, ПРИШЛОСЬ ПЕРЕПИСАТЬ, ОТ СКАНИРОВАТЬ НЕ ПОЛУЧИЛОСЬ
Ihr weiterer Aufenthalt im Bundesgeblet
Апhöruпg nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz
Sehг geehгte Fгau,
Ihr weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet Anhörung nach 28 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Sie reisten am .2012 in bei Bundesrepublik Deutschland ein und leben seitdem in meinem Zuständigkeitsbereich.
Sie sind aktuell im Besitz einer FR.
Freizügigkeit genießt derjenige EU-Staatsangehörige in einem anderen Mitgliedstatt der EU, der seinen Lebensunterhalt (einschließlich Kгankenveгsicheгungsschutz) durh legale Erwerbstätigkeit sicher stellt oder in den seltenen Fällen aus eigenem Vermögen sicher stellen kann.
Diese Voraussetzungen scheinen bei ihnen bislang vorgelegen zu neben.
Nunmehr teilte mir das Jobcenter mit, dass Sie den Lebensunterhalt künftig zusätzlich durch Sozialleistungen sicherstellen müssen.
Bei Sozialleistungsbezug innerhalb der ersten 5 jahre nach ständiger Wohnsitznahme im im Bundesgebiet kann, da dies nach den EU-Verträgen nicht vorgesehen ist, der Freizügigkeit festgestellt und der EU-Staatsangehörige zur Ausreise in sein Heimatland aufgefordert werden.
Ich beabsichtige daher, in Ihrem Fall das Nichtbestehen der Freizügigkeit festgestellt uns Sie unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise in Ihr Heimatland Rumänien aufzufordern.
Sie erhalten nunmehr die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt und der von mir beabsichtigten Maßnahme schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei meiner Ausländerbehörde, bis zum 28.03.2013 zu äußern.
Diese Anhörung gilt auch für Ihre
Nach Ablauf der frist ergeht meine Entscheidung nach Aktenlage.
Ihr weiterer Aufenthalt im Bundesgeblet
Апhöruпg nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz
Sehг geehгte Fгau,
Ihr weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet Anhörung nach 28 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Sie reisten am .2012 in bei Bundesrepublik Deutschland ein und leben seitdem in meinem Zuständigkeitsbereich.
Sie sind aktuell im Besitz einer FR.
Freizügigkeit genießt derjenige EU-Staatsangehörige in einem anderen Mitgliedstatt der EU, der seinen Lebensunterhalt (einschließlich Kгankenveгsicheгungsschutz) durh legale Erwerbstätigkeit sicher stellt oder in den seltenen Fällen aus eigenem Vermögen sicher stellen kann.
Diese Voraussetzungen scheinen bei ihnen bislang vorgelegen zu neben.
Nunmehr teilte mir das Jobcenter mit, dass Sie den Lebensunterhalt künftig zusätzlich durch Sozialleistungen sicherstellen müssen.
Bei Sozialleistungsbezug innerhalb der ersten 5 jahre nach ständiger Wohnsitznahme im im Bundesgebiet kann, da dies nach den EU-Verträgen nicht vorgesehen ist, der Freizügigkeit festgestellt und der EU-Staatsangehörige zur Ausreise in sein Heimatland aufgefordert werden.
Ich beabsichtige daher, in Ihrem Fall das Nichtbestehen der Freizügigkeit festgestellt uns Sie unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise in Ihr Heimatland Rumänien aufzufordern.
Sie erhalten nunmehr die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt und der von mir beabsichtigten Maßnahme schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei meiner Ausländerbehörde, bis zum 28.03.2013 zu äußern.
Diese Anhörung gilt auch für Ihre
Nach Ablauf der frist ergeht meine Entscheidung nach Aktenlage.