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Важное решение федерального административного суда.
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в ответ Dresdner 20.03.13 11:11
В ответ на:
BVerwG постановил, что принципиально обладание двумя ВНЖ возможно!
BVerwG постановил, что принципиально обладание двумя ВНЖ возможно!
и в этом вопросе BVewrG пошёл вопреки мнению федерального правительства, которое плотно сплелось с законодателем.
чудеса...
В ответ на:
Da der aufenthaltsrechtliche Status eines Ausländers eindeutig definiert sein muss, ist
eine parallele Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-
EG selbst dann ausgeschlossen, wenn der Ausländer die Voraussetzungen
beider Aufenthaltstitel erfüllt. Da die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG eine weitergehende
Rechtsposition einräumt als die Niederlassungserlaubnis, ist grundsätzlich davon
auszugehen, dass der Ausländer in diesem Fall eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
beantragt. Inhaber einer Niederlassungserlaubnis können beantragen, dass ihnen anstelle
der Niederlassungserlaubnis die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erteilt wird. Die
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG sind dann
vollständig zu prüfen. Werden sie nicht erfüllt, bleibt die Niederlassungserlaubnis wirksam;
werden sie hingegen erfüllt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG zu erteilen
und die Niederlassungserlaubnis als ungültig zu kennzeichnen.
Da der aufenthaltsrechtliche Status eines Ausländers eindeutig definiert sein muss, ist
eine parallele Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-
EG selbst dann ausgeschlossen, wenn der Ausländer die Voraussetzungen
beider Aufenthaltstitel erfüllt. Da die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG eine weitergehende
Rechtsposition einräumt als die Niederlassungserlaubnis, ist grundsätzlich davon
auszugehen, dass der Ausländer in diesem Fall eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
beantragt. Inhaber einer Niederlassungserlaubnis können beantragen, dass ihnen anstelle
der Niederlassungserlaubnis die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erteilt wird. Die
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG sind dann
vollständig zu prüfen. Werden sie nicht erfüllt, bleibt die Niederlassungserlaubnis wirksam;
werden sie hingegen erfüllt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG zu erteilen
und die Niederlassungserlaubnis als ungültig zu kennzeichnen.